Bescheide, Formulare und Schriftwechsel einer städtischen Verwaltung müssen verständlich sein. Ich möchte weniger Behördensprache und stattdessen mehr Klartext, damit Transparenz im Verwaltungshandeln für alle entsteht.
Mein Ziel ist ein zentrales, digitales Formularwesen, auf das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von jedem Standort der Stadtverwaltung und Bürgerinnen und Bürger von zu Hause online zugreifen können.
Heute finden Sie auf luebeck.de lediglich ein Sammelsorium an Formularen, die nach den Organisationsebenden der Verwaltung sortiert sind. Wer kennt als BürgerIn schon die Verwaltungsstrukturen?
Zukunftig geben Sie einfach einen Suchbegriff in eine Eingabemaske ein und es erscheint das Formular mit Erläuterungen, wie es ausgefüllt und eingereicht werden muss.
Sie geben in Zukunft zum Beispiel "Wohngeldantrag" ein und es erscheinen Informationen zum Wohngeld mit der Möglichkeit, den entsprechenden Antrag herunterzuladen. Die Formulare sind
digital beschreibbar.
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens geleistet und kommt für jegliche Art von Wohnraum in Betracht: Er kann in einem Altbau oder Neubau
liegen, öffentlich gefördert oder frei finanziert sein.
Es kommt auch nicht darauf an, ob die Wohnkosten (Miete, Mietwert, Belastung oder Nutzungsentgelt) der Preisbindung unterliegen oder nicht.
Mit dem Wohngeldgesetz (WoGG) garantiert der Staat jedem Haushalt die wirtschaftliche Sicherung eines bestimmten Wohnungsstandards. Das Wohngeld sorgt dafür, dass eine an der individuellen
Leistungsfähigkeit orientierte Belastung nicht überschritten wird.
Es soll Bürgerinnen und Bürgern bei einem entsprechenden Wohnungsangebot das soziale Grundrecht auf eine angemessene und familiengerechte Wohnung sichern. Das allgemeine Wohngeld ist zwar
eine Sozialleistung, es ist aber keine Leistung der Sozialhilfe.
Wohngeld gibt es...
Personen, die eine so genannte Transferleistung erhalten, sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Ihre angemessenen Unterkunftskosten werden im Rahmen der jeweiligen Transferleistung berücksichtigt, so dass sich der Ausschluss vom Wohngeld nicht nachteilig auswirkt.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie sich Ihren Wohngeldanspruch in jeder Kommune in Schleswig-Holstein (anonymisiert) errechnen lassen. Der Service wird vom Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
Wichtiger Hinweis:
Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses können Sie nur erhalten, wenn Sie einen schriftlichen Antrag bei der
Wohngeldbehörde stellen, in deren Bereich Ihre Wohnung liegt und Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen.
Hinweis: Musterbeispiel - kein Anspruch auf Vollständigkeit
Jan Lindenau